Oft werden Praktikumszeugnisse von Unternehmen wegen mangelnder Kapazitäten erst garnicht ausgestellt, oder aber sie werden nicht besonders sorgfältig formuliert.
Hier einige wichtige Tipps zum Thema Praktikumszeugnis:
Ein Praktikumszeugnis sollte ca. eine Seite lang sein. Wenn das Praktikum allerdings sehr umfangreiche Tätigkeiten beinhaltet hat, kann es bis zu eineinhalb Seiten lang sein.
In der Einleitung sollte der Zeitraum des Praktikums präzise aufgeführt werden.
Da ein Praktikant oft nicht viele Aufgaben übernehmen darf, sollte die Tätigkeitsbeschreibung möglichst umfassend sein. Nicht erwähnt werden sollten sehr minderwertige Aufgaben wie etwa Kopien anfertigen. Die Auflistung solcher Tätigkeiten mindert die Qualität des Zeugnisses.
Oft achten Unternehmen bei Praktikanten auch auf die Softskills wie Verhalten, Teamfähigkeit oder Kommunikationsweise. Diese lassen sich innerhalb des eher kurzen Zeitraum eines Praktikums manchmal leichter beurteilen als fachliche Qualifikationen, zumal ein Praktikant nicht immer anspruchsvolle fachliche Aufgaben übernimmt. Daher sollten in einem Praktikumszeugnis auch die Softskills entsprechend gewürdigt werden.
Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung ist wie bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis zusammengesetzt: „stets zur vollsten Zufriedenheit“ entspricht der Note 1, „stets zur vollen Zufriedenheit“ der Note 2 und „zur vollen Zufriedenheit“ die Note 3. Natürlich sind auch alternative Formeln erlaubt, diese sollten aber eine eindeutige Aussagekraft besitzen.
Weitere Tipps zum Thema Arbeitszeugnisse gibt es hier
Die Schlussformel enthält entgegen dem normalen Arbeitszeugnis oft kein Bedauern über den Austritt des Praktikanten, da das Praktikum immer zeitlich begrenzt ist. Ist das Unternehmen allerdings sehr zufrieden mit der Arbeit des Praktikanten gewesen, kann im Praktikum zum Ausdruck kommen, dass man bedauert nicht länger auf die Dienste des Praktikanten zurückgreifen zu können. Dank und gute Wünsche für die Zukunft runden das Praktikumszeugnis perfekt ab.
Einige Konzerne sind dazu übergegangen, tabellenartige Beurteilungsraster mit einem kurzen persönlichen Kommentar als Praktikumszeugnis auszugeben. Das sieht zwar nicht schön aus, kann aber wohl kaum angefochten werden. Tipp: Wem ein solches Zeugnis nicht gefällt, kann sich von seinem ehemaligen Chef ein persönliches kurzes Empfehlungsschreiben aufsetzen lassen, wenn dieser damit einverstanden ist..
Weitere Informationen und Dienstleistungen zum Thema Arbeitszeugnisse gibt es bei www.arbeitszeugnisse.de
Gastbeitrag von Dr. Thorsten Knobbe, Gründer von www.arbeitszeugnisse.de
